Geflügel


Zur Genetik von Haustauben

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Kanarienvögel

 ↗️kanarien-schramm.info


Zeitschriften und andere Medien


Weitere (Sonder-)Vereine

Tier-, Natur- und Umweltschutz


RÖK - Sparte Tierschutz 


Österreichisches Tierschutzgesetz
↗Rechtsvorschrift für Tierschutzgesetz (Änderungen ab 01.01.2025 in Kraft; ↗FAQs)

Österreichische Tierschutzverordnungen
↗Anlage 6 - Haltung von Hausgeflügel
Anlage 9 - Haltung von Kaninchen *

--- *: Auszug (sinngemäß) - Betreff: "Bewegungsfreiheit" ---

Begriffsbestimmung: Bis zur Geschlechtsreife gelten Kaninchen als "Jungtiere", danach als "adulte Tiere".

Mindestmaße pro Haltungseinheit:

  • Adulte Kaninchen ≤ 5,5 kg: Bodenfläche ≥ 6000cm2 (z.B. ab 100cm x 60cm) pro Tier
  • Adulte Kaninchen > 5,5 kg: Bodenfläche ≥ 7800cm2 (z.B. ab 100cm x 78cm) pro Tier
  • Mindesttiefe: 50cm
  • Mindesthöhe: 60cm (auf mindestens 50% der Bodenfläche)

Diese Maße gelten auch für Muttertiere mit ihren Jungen bis zum Absetzen.

  • Abgesetzte Jungtiere in Gruppen: z.B. ≥ 1500cm2 pro Tier

Verpflichtende Strukturelemente:

  • Adulte Kaninchen:
    Erhöhte Flächen von mindestens 1500cm2 pro Tier; Mindestbreite 27cm (z.B. 56cm x 27cm);
    Erhöhte Flächen gelten als Teil der Bodenfläche wenn die lichte Höhe mindestens 25cm über der darunter liegenden Fläche beträgt.
    ODER
    ein zusätzlicher, räumlich getrennter und abgedunkelter Bereich von mindestens 40% der Mindestbodenfläche (z.B. 40cm x 60cm für Kaninchen bis 5,5 kg Gewicht);
    Ist bei Häsinnen mit Jungtieren keine erhöhte Fläche als Rückzugsmöglichkeit für das Muttertier vorhanden, so muss die Nestkammer oder ein anderer separater Bereich mit einer Abtrennung von 20 cm Höhe versehen sein.
  • Für (abgesetzte) Jungtiere sind erhöhte Flächen verpflichtend (Mindestmaße abhängig von Körpergewicht und Gruppengröße).


ZDRK-Haltungsrichtlinie 2026 (Direkt zum ↗Download)

↗️Sozialverhalten von Kaninchen -wissenschaftlich orientierte Betrachtung im Zusammenhang mit der ZDRK-Haltungsrichtlinie 2026


↗️Tierschutz - Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz 

Tierschutz-Sonderhaltungsverordnung (TSch-SV)

↗Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz - Handbücher und Checklisten 
(Österreichisches Tierschutzkennzeichen und Geschäftsstelle der wissenschaftlichen Kommission zur Umsetzung des Qualzuchtverbots gemäß § 22c TierSchG)

Gutachten der §22c-Kommission (Qualzuchtkommission) 

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