Geflügel
Bund Deutscher Rassegeflügelzüchter
Wissenschaftlicher Geflügelhof des BDRG
World's Poultry Science Association
Deutsche Vereinigung für Geflügelwissenschaft
Initiative zur Erhaltung alter Geflügelrassen
Internationale Gesellschaft für Nutztierhaltung (IGN) - Hühnerhaltung
Nachhaltige Tierhaltung Österreich und Zentrale Arbeitsgemeinschaft der österreichischen Geflügelwirtschaft (ZAG) - mit Bildungsangebot für Geflügelhalter
VetWorks Netzwerk Tiergesundheit - Ansprechpartner Geflügel in Tirol und Umgebung
Informationen zur Geflügelpest (meldepflichtige Tierseuche)
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES)
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz - Verbrauchergesundheit
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)
Zeitschriften und andere Medien
Weitere (Sonder-)Vereine
Kaninchen
Kaninchen würden Wiese kaufen
Kaninchen - Nahrung und Gesundheit
WikiKanin
Informationen zu Kaninchenseuchen (nicht meldepflichtig)
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) - Kaninchenseuche
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) - RHD
Übersicht über bestätigte oder mögliche gemeldete Vorkommen von Myxomatose und RHD I/II: (Seuchenmeldung)
Zeitschriften und andere Medien
Kaninchen - Noch mehr Wissenswertes (Kaninchen würden Wiese kaufen auf Facebook)
Weitere (Sonder-)Vereine
Tier-, Natur- und Umweltschutz
Österreichisches Tierschutzgesetz
Rechtsvorschrift für Tierschutzgesetz
Österreichische Tierschutzverordnungen
Anlage 6 - Haltung von Hausgeflügel
Anlage 9 - Haltung von Kaninchen *
--- *: Auszug (sinngemäß) - Betreff: "Bewegungsfreiheit" ---
Begriffsbestimmung: Bis zur Geschlechtsreife gelten Kaninchen als "Jungtiere", danach als "adulte Tiere".
Mindestmaße pro Haltungseinheit:
- Adulte Kaninchen ≤ 5,5 kg: Bodenfläche ≥ 6000cm2 (z.B. ab 100cm x 60cm) pro Tier
- Adulte Kaninchen > 5,5 kg: Bodenfläche ≥ 7800cm2 (z.B. ab 100cm x 78cm) pro Tier
- Mindesttiefe: 50cm
- Mindesthöhe: 60cm (auf mindestens 50% der Bodenfläche)
Diese Maße gelten auch für Muttertiere mit ihren Jungen bis zum Absetzen.
- Abgesetzte Jungtiere in Gruppen: z.B. ≥ 1500cm2 pro Tier
Verpflichtende Strukturelemente:
- Adulte Kaninchen:
Erhöhte Flächen von mindestens 1500cm2 pro Tier; Mindestbreite 27cm (z.B. 56cm x 27cm);
Erhöhte Flächen gelten als Teil der Bodenfläche wenn die lichte Höhe mindestens 25cm über der darunter liegenden Fläche beträgt.
ODER
ein zusätzlicher, räumlich getrennter und abgedunkelter Bereich von mindestens 40% der Mindestbodenfläche (z.B. 40cm x 60cm für Kaninchen bis 5,5 kg Gewicht);
Ist bei Häsinnen mit Jungtieren keine erhöhte Fläche als Rückzugsmöglichkeit für das Muttertier vorhanden, so muss die Nestkammer oder ein anderer separater Bereich mit einer Abtrennung von 20 cm Höhe versehen sein.
- Für (abgesetzte) Jungtiere sind erhöhte Flächen verpflichtend (Mindestmaße abhängig von Körpergewicht und Gruppengröße).

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